Fördermöglichkeiten
Du möchtest eine unserer Weiterbildungsmöglichkeiten besuchen, aber machst dir finanzielle Sorgen?
In Deutschland stehen dir Fördermöglichkeiten zu, die dich in deiner Weiterbildung finanziell unterstützen.
Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten es gibt, eine Förderung zu erhalten und beraten dich dabei.
Förderung beruflicher Weiterbildung (FBW)
Die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) ist eine Fördermöglichkeit für Arbeitssuchenden und von der Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen.
Sie ist eine Maßnahme nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II.)
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht während der Weiterbildungsmaßnahme die Möglichkeit, folgende Kosten von der Agentur für Arbeit erstattet zu bekommen:
• Fahrkosten
• Kinderbetreuung
• Verpflegung
• Unterkünfte bei Übernachtung
Voraussetzungen:
• Der Beweis, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei der Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil Ihnen wegen eines fehlenden Berufsschulabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist
Zielgruppe:
• Arbeitsuchende und Beschäftigte
• Personen, die von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind
Quelle:
Agentur für Arbeit
Voraussetzungen:
• Sowohl der Träger als auch die Weiterbildungsmaßnahme müssen für die jeweilige Weiterbildungsförderung zugelassen sein
Zielgruppe:
• Arbeitnehmer ohne anerkannten oder abgeschlossene Berufsausbildung
• Personen die länger als vier Jahre ungelernt in einem Beruf tätig sind
• Personen über einem Alter von 45 Jahren, welche in einem Unternehmen mit unter 250 Mitarbeiter beschäftigt sind
Quelle:
WeGebAU
WEITERBILDUNG GERINGQUALIFIZIERTER UND BESCHÄFTIGTER ÄLTERER ARBEITNEHMER IN UNTERNEHMEN (WEGEBAU)
Im Jahr 2007 wurde das Förderprogramm “WeGebAU” von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen, ist eine Fördermöglichkeit und bedeutet Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen.
Sie dient der Steigerung der berufsbegleitenden Qualifizierung in Unternehmen.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht während der Weiterbildungsmaßnahme die Möglichkeit, folgende Kosten von der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeber zu erstatten:
• Fahrkosten
• Unterkünfte bei Übernachtung
QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESETZ
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung.
Beschäftigte erhalten mithilfe von Fördermöglichkeiten grundsätzlichen Zugang zur Weiterbildung, auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben.
Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst mehr als 160 Stunden.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht während der Weiterbildungsmaßnahme die Möglichkeit,
folgende Fördergelder zu erhalten:
• Kostenübernahme der Weiterbildung
• Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Voraussetzungen:
• Sowohl der Träger als auch die Weiterbildungsmaßnahme müssen für die jeweilige Weiterbildungsförderung zugelassen sein
Zielgruppe:
• Beschäftigte, die eine Weiterbildungsmaßnahme absolvieren möchten
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Voraussetzungen:
• Sowohl der Träger als auch die Weiterbildungsmaßnahme müssen für die jeweilige Weiterbildungsförderung zugelassen sein
• Eine Weiterbildungsmaßnahme, welche die Vorgaben eines AVGS erfüllen
• Abrechnung der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme durch den Träger bei der Agentur für Arbeit
Zielgruppe:
• Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
• Personen, welche während der vergangenen drei Monate vor der AVGS Beratung mindestens sechs Wochen arbeitslos waren
• Personen, welche noch nicht vermittelt wurden
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit
AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 im Sozialgesetzbuch (SGB III.) ist eine Fördermöglichkeit der Bundesagentur für Arbeit, um Arbeits- und Ausbildungssuchende bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen.
Gefördert werden hierbei verschiedene Unterstützungsmaßnahmen, um unsere Teilnehmenden auf die Selbstständigkeit vorzubereiten oder an den Aus- und Arbeitsmarkt heranzuführen.
Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme werden hierbei zu 100% von der zuständigen Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherungsträger gefördert. Zudem erhalten die Teilnehmenden zusätzlich entstehenden Kosten wie z.B. Fahrtkosten und die Kosten für Unterkünfte bei Übernachtungen gezahlt.
• Fahrtkosten
• Unterkünfte bei Übernachtung
DE-MINIMIS
De-minimis birgt Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Gefördert werden unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Themen, die jährlich variieren.
Im Rahmen des Förderprogramms Weiterbildung werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtseinheiten absolviert.
Das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer müssen persönlich oder Online anwesend sein.
• Kostenübernahme der Weiterbildung
• Zuschüsse zum Arbeitsentgeld
Voraussetzungen:
• Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Unternehmen Güterkraftverkehr im Sinne von §1 GüKG (Güterkraftgesetz) durchführen
• Die Fahrzeuge des Unternehmens müssen Eigentum oder finanziert sein (Keine Leasing- oder Mietfahrzeuge
• Eine nationale Erlaubnis ist nach §3 GüKG ist erforderlich
• Eine EU- Erlaubnis nach §5 GüKG ist erforderlich
• Eine Anmeldung des Unternehmens im Register ist bei
Werkverkehr nach §15a im GüKG erforderlich
Zielgruppe:
• Speditionen im Güterkraftverkehr
• Transportunternehmen
• Gewerbeunternehmen mit eigenem Fuhrpark
Quelle:
Bundesamt für Güterverkehr
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